Kostenauskunft
Die Klasse A2 berechtigt das Führen von Fahrzeugen:
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.
Einschluss: Klasse AM und Klasse A1
Die Klasse A berechtigt das Führen von Fahrzeugen:
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Einschluss: Klasse AM , Klasse A1 und Klasse A2
Aufstieg A1 auf A2 / A2 auf A
Sonstige entstehende Kosten
Die Anzahl der Sonderfahrten (Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrt) sind gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (außer den Klassen C, CE, D, DE, D1, D1E, T und L, diese sind Umsatzsteuerfrei).
Die Preise für Fahrstunden beziehen sich auf jeweils 45 Minuten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.